QNG-Fragen im Detail
Ausführliche Antworten direkt aus den Original-FAQ der Zertifizierungsstelle BiRN (BNK/BNG). Durchsuchen Sie 40 Fragen zu Voraussetzungen, Kosten, Nachweisen und Ablauf. Für den schnellen Überblick: kurze QNG-FAQ.
Keine Treffer — anderen Begriff versuchen.
KfW/QNG
Was muss erfüllt sein, damit mein Gebäude das QNG-Siegel bekommt?
Das BNK I BNG Zertifikat ist die Grundlage für die QNG-Bewertung. Alle 19 Kriterien müssen mindestens einen Punkt erreichen und das Gesamtergebnis mindestens 50 % (Note 3). Zusätzlich gelten die besonderen Anforderungen nach QNG Anlage 3, u. a. bei Innenraumluft, Ökobilanz (Treibhauspotenzial und Primärenergie) und Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft. Bei mehr als 5 Wohnungen kommen QNG-Anforderungen an die Barrierefreiheit dazu.
Bekomme ich das QNG-Siegel auch ohne KfW-Kredit?
Ja, das ist möglich. BiRN bittet darum, in den Unterlagen darauf hinzuweisen.
Darf ich einen Kaminofen einbauen?
Ja. Festbrennstoff-Kaminöfen sind erlaubt und führen nicht mehr zum Förderausschluss, wenn der Ofen nicht in der Effizienzhaus-Berechnung berücksichtigt wird (typisch: handbeschickte Öfen ohne Anschluss an den Heizkreislauf). Das gilt auch für laufende Projekte; beachten Sie die Anforderungen Ihres Fördergebers. Schornsteinsysteme waren nie förderschädlich.
Darf ich nach der Zertifikatausstellung am Haus etwas ändern?
Werden relevante QNG-Auflagen während der Laufzeit des Kreditvertrags nicht mehr erfüllt, kann das die Förderung beeinträchtigen; nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut auf. BiRN empfiehlt, Umbauten und Aktualisierungen in der Gebäudeakte zu dokumentieren, das ist auch bei einem späteren Verkauf eine gute Beurteilungsgrundlage.
Kosten
Kostet das QNG-Siegel extra zu den BNK I BNG Zertifizierungskosten?
Nein. Die QNG-Anforderungen sind im BNK I BNG (QNG) Zertifikat bereits enthalten. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie das QNG-Siegel ohne weitere Prüfung und ohne zusätzliche Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Vorzertifikat und Zertifikat?
Das Vorzertifikat ist freiwillig, wird in der Planungsphase erstellt und dient auch der Vermarktung. Das Zertifikat ist Pflicht und wird nach Fertigstellung des Gebäudes eingereicht. Beide sind jeweils kostenpflichtig; die Preise stehen auf der BiRN-Internetseite. Einzelprüfungen einzelner Teilkriterien bietet BiRN nicht an.
Ablauf
Wofür brauche ich ein Pre-Assessment (Pre-Check)?
Der Pre-Check hilft am Anfang, Nachhaltigkeitsziele festzulegen, Varianten zu vergleichen und Fördermöglichkeiten (z. B. bei KfW oder Landesbanken) einzuschätzen. Er ist zugleich die Grundlage für das Kriterium Beratungsgespräch und Zielvereinbarung. Ein Pre-Check ist in allen Planungsphasen möglich; der Bauort sollte aber möglichst schon feststehen, weil der Standort die Nachhaltigkeit stark beeinflusst.
Muss mein Haus fertig sein, bevor die Prüfunterlagen eingereicht werden?
Ja, das Gebäude muss bei Einreichung fertiggestellt sein. Als fertig gilt: Mindestens 90 % der Nettoraumfläche sind fertig, die restlichen 10 % werden über Absichts- und Verpflichtungserklärungen von Auditor und Bauherr abgedeckt. Ein Raum ist fertig, wenn Wände, Decken und Böden oberflächenfertig sind und eine Grundbeleuchtung vorhanden ist.
Wie lange dauert die Prüfung, wenn alle Unterlagen eingereicht sind?
Ein Konformitätsprüfdurchgang dauert in der Regel 8 bis 10 Wochen. Je nach Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen kann es mehrere Durchgänge geben (maximal 5). Nach erfolgreicher Prüfung gibt es das Zertifikat; bei einer Förderung ist es die Grundlage für die Bestätigung nach Durchführung (BnD-ID) gegenüber der Förderbank.
Was passiert, wenn sich meine Planung nach der Anmeldung ändert?
Entscheidend ist, dass die bei BiRN eingereichten Unterlagen nach Baufertigstellung den tatsächlichen Stand widerspiegeln, auch Änderungen wie einen aktualisierten Energieausweis. Der Auditor prüft und bestätigt das.
An wen kann ich Fragen zur Zertifizierung stellen?
Fragen zur Projektzertifizierung und zur Zertifizierbarkeit eines Gebäudes (z. B. bei Mischnutzung) beantwortet BiRN per E-Mail an zertifizierung@bau-irn.de.
Prüfungen
Muss ich fehlende Unterlagen nachreichen, wenn das Ergebnis mir schon reicht?
Nein. Wenn Sie das erreichte Ergebnis akzeptieren (mindestens 50 % Gesamterfüllungsgrad und Note 3 sind erreicht), können Sie auf die Nachreichung verzichten und teilen das BiRN schriftlich mit. Für das QNG-Siegel müssen aber alle QNG-Anforderungen mindestens für QNG-PLUS erfüllt sein.
Müssen alle Wohnungen einzeln bewertet werden, wenn sie gleich ausgestattet sind?
In der Regel ja, alle Wohneinheiten werden in der Mittelungstabelle erfasst. Bei einzelnen Kriterien (Wohngesundheit, Brandmeldung/Brandbekämpfung, Wassersparamaturen) kann darauf verzichtet werden, wenn der Bauherr schriftlich bestätigt, dass alle Einheiten baugleich ausgestattet sind.
Auditor
Muss der Auditor regelmäßig auf die Baustelle kommen?
Baustellenbegehungen werden für den beauftragten Auditor empfohlen; wie oft, entscheidet der Auditor selbst. Relevante Fotos von der Baustelle müssen aber für die Zertifizierung eingereicht werden.
Kann ich als Bauherr gleichzeitig der Auditor sein?
Ja, ein Bauherr kann gleichzeitig Nachhaltigkeitsauditor sein.
Versionen
Welche BNK I BNG Version gilt für mein Projekt?
Es gilt das Datum der Erstanmeldung bei BiRN oder beim Fördergeber (z. B. KfW). Sie dürfen aber immer auf die aktuell gültige Version ausweichen; seit dem 15.06.2024 gelten die Siegeldokumente V2.0. Die tatsächlich verwendete Version muss aus der Dokumentation hervorgehen.
Kann ein älteres Projekt (Anmeldung vor 2023) nach aktuellem Stand zertifiziert werden?
Als Stichtag gilt die Anmeldung bei BiRN oder der Förderbank. Ältere Projekte lassen sich rückwirkend nach der damals gültigen Version zertifizieren; ein Wechsel auf die aktuell gültige Version ist ebenfalls immer möglich.
Anmeldung
Muss der KfW-Antrag bei der Anmeldung beigelegt werden?
Ja, der Antrag ist verpflichtend abzugeben. Das Anmeldedatum zeigt unter anderem, welche BNK I BNG und QNG Version für Ihr Projekt gilt.
Wann muss ich mein Projekt bei BiRN anmelden?
Die Anmeldung bei BiRN ist flexibel: vor der KfW-Anmeldung, direkt danach oder bis kurz vor Fertigstellung des Gebäudes. Ein Vorhaben mit Förderwunsch muss laut FAQ-Stand 2024 vor Planungsbeginn bei der Förderbank (z. B. KfW) angemeldet werden. Die Förder- und Anmeldebedingungen sowie Vertragsfristen unterscheiden sich je nach Förderbank und müssen vom Bauherrn selbst geprüft werden.
Wie melde ich mein Projekt bei BiRN an?
Melden Sie das Projekt so an, wie es beim KfW-Antrag angemeldet ist (analoge Betrachtung). Die Anmeldung läuft über das Online-Formular: https://bau-irn.com/anmeldung-zertifikat-vorzertifikat.
Wer stellt den Antrag, wenn ein Bauträger baut und Wohnungen verkauft?
Es wird immer das Gesamtgebäude zertifiziert; einzelne Wohnungen können nicht zertifiziert werden. Antragsteller bei BiRN ist der Bauträger (bzw. die Genossenschaft). Nach dem Wohnungsverkauf überträgt die KfW das Nachhaltigkeitssiegel des Gebäudes auf die neuen Wohnungseigentümer, die dann ihren Förderantrag stellen.
Wie wird ein Doppelhaus angemeldet und zertifiziert?
Ein Doppelhaus kann als Zweifamilienhaus zertifiziert werden, wenn es baurechtlich so beantragt und genehmigt wurde. Möglich ist die Anmeldung je Doppelhaushälfte oder als Gesamtgebäude. Maßgeblich ist der Bauantrag mit der Zahl der genehmigten Wohneinheiten; die Festlegung trifft der Auditor.
Wie melde ich ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an?
Ein Einfamilienhaus wird mit 1 Wohneinheit angemeldet, mit Einliegerwohnung mit 2 Wohneinheiten. Voraussetzung ist, dass die Einliegerwohnung baurechtlich als eigenständige Wohneinheit genehmigt und in der Bauplanung ausgewiesen ist. Grundlage ist ausschließlich das öffentliche Baurecht.
Bekommt jedes Reihenhaus ein eigenes Zertifikat?
Das hängt vom Baurecht ab: Ist jedes Haus als Einfamilienhaus geplant und genehmigt, gibt es je Haus ein Zertifikat für eine Wohneinheit. Ist die Reihe als ein Mehrfamilienwohnhaus geplant, gibt es ein Zertifikat für alle Wohneinheiten zusammen.
Brauchen mehrere Häuser mit gemeinsamer Tiefgarage eine gemeinsame Anmeldung?
Nein, für jedes Gebäude ist eine eigene Projektanmeldung nötig, auch wenn eine Tiefgarage sie verbindet. Energiebilanz und Ökobilanz werden je Gebäude einzeln berechnet; die Tiefgarage wird nach Stellplatzschlüssel anteilig zugerechnet. Jedes Gebäude erhält sein eigenes QNG-Siegel.
Fristen
Bis wann kann ich ein BNK I BNG Zertifikat ohne QNG beantragen?
Die Anmeldung einer Zertifizierung ohne QNG ist bis 3 Jahre nach Fertigstellung bzw. Erstbezug des Gebäudes möglich.
Wann kann mein Haus frühestens und bis wann spätestens zertifiziert werden?
Frühestens nach Fertigstellung der Baumaßnahme (Datum des Abnahmeprotokolls). Der späteste Termin richtet sich nach der verbindlichen Frist Ihres Vertrags mit der Förderbank (z. B. KfW). Diese vertraglichen Fristen sollten Sie kennen und einhalten.
Zertifizierbarkeit
Kann nur ein Teil eines Gebäudes zertifiziert werden?
Nein, eine Zertifizierung von Gebäudeteilen ist nicht möglich.
Welche Kriterien gelten bei mehr als 5 Wohnungen?
Bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten gelten die BNG-Kriterien und zusätzliche QNG-Anforderungen an die Barrierefreiheit. Für Reihenhäuser gibt es Sondervorschriften, insbesondere zur Aufzugspflicht.
Kann ein Hotel zertifiziert werden?
Ein Hotel gilt als Gewerbebetrieb und wird dem Nicht-Wohnbereich zugeordnet. Beherbergungsbetriebe können aber als Teil eines Wohngebäudes über die Mischnutzungsregeln mitbewertet werden.
Können Wohnheime (Studenten-, Senioren-, Pflegeheime) zertifiziert werden?
Ja. Wohnheime gelten nach GEG § 3 (1) als wohnähnliche Nutzung und können bei BiRN zertifiziert werden. Beachten Sie dazu die technischen FAQs der BEG.
Können Sanierungen, Aufstockungen oder Anbauten zertifiziert werden?
Nein, derzeit nicht. Sanierungsvorhaben können aktuell nicht zur Zertifizierung eingereicht werden, und für Aufstockungen und Anbauten an Bestandsgebäude gibt es noch keine Möglichkeit. Entsprechende Erweiterungen des Systems werden aktuell entwickelt.
Können Nichtwohngebäude (z. B. Büros) zertifiziert werden?
Nein, Nichtwohngebäude stehen bei BiRN derzeit nicht im Fokus und können nicht zertifiziert werden. Aktuell arbeitet BiRN stattdessen an Lösungen für Aufstockungen und Sanierungen.
Gelten für Tiny Houses und andere kleine Gebäude besondere Regeln?
Für neu errichtete Kleine Gebäude (Definition nach GEG § 3 (1) und Landesbauordnung) gelten keine gesonderten Anforderungen, es gelten die normalen Kriteriensteckbriefe. Voraussetzung ist, dass sie kein Anbau und kein Teil einer Sanierungsmaßnahme an einem Bestandsgebäude sind.
Kann ein bestehendes Musterhaus zertifiziert werden?
Ja, grundsätzlich können Musterhäuser zertifiziert werden. Ausnahmen bei einzelnen Kriterien (z. B. Wassersparamaturen oder Feuerlöscher, die im Musterhaus fehlen) gibt es aber nicht: Anerkannt wird nur, was nachweisbar ist.
Mischnutzung
Was sind die Mischnutzungsregeln?
Das sind Regeln für Gebäude, die nicht nur Wohnungen, sondern auch einen Nicht-Wohnanteil (z. B. Gewerbe) enthalten. Sie stehen im Dokument Geltungsbereich und Systemgrenze auf der BiRN-Internetseite.
Was gilt bei ungefähr gleich großem Wohn- und Gewerbeanteil?
Die Nutzflächen werden nach DIN V 18599 ermittelt. Der Wohnnutzungsanteil muss überwiegen, also über 50 % liegen. Gemeinschaftlich genutzte Flächen werden dabei anteilig zugeordnet.
Wie werden Gewerbeeinheiten in einem Wohngebäude behandelt?
Gilt das Gebäude nach den Mischnutzungsregeln als Wohngebäude, kann das ganze Gebäude als Wohngebäude zertifiziert werden. Die Gewerbeeinheiten zählen als separate Einheiten und werden nach den BNK I BNG Vorgaben bewertet; für einige Kriterien wird ein flächenbezogener Mittelwert gebildet. Energetisch werden die unterschiedlich genutzten Teile nach GEG getrennt behandelt.
Wie melde ich ein Haus mit 50 Wohnungen und 5 Gewerbeeinheiten an?
Gewerbeeinheiten werden wie Wohneinheiten betrachtet und durchlaufen den gleichen Prüfprozess. Melden Sie das Gebäude in diesem Fall mit 55 Wohneinheiten an.
Systemgrenze
Zählen Balkone und Dachterrassen bei der Bewertung mit?
Ja. Balkone, die konstruktiv fest am Gebäude hängen, werden bis zur Außenkante des Geländers mitbilanziert; das gilt analog für Loggien, Dachterrassen und Außentreppen. Ebenerdige Terrassen auf dem Grundstück zählen dagegen nicht zur baulichen Systemgrenze.