Warum das QNG im Kern ein Neubau-Thema ist
Das QNG für Wohngebäude (die Siegelvariante mit der internen Bezeichnung WG23) kennt genau zwei Fälle: 1. **Neubau** – ein neu errichtetes Gebäude. Auch ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau zählt hier als Neubau. 2. **Komplettmodernisierung** – eine Rundum-Erneuerung, bei der die tragende Rohbausubstanz (Fundament, tragende Wände, Decken) weitgehend erhalten bleibt, aber praktisch alles andere neu gemacht wird. Alles, was darunter liegt – eine einzelne Sanierungsmaßnahme, ein Teil-Umbau, ein Anbau, eine Modernisierung von Teilbereichen – fällt nicht in den QNG-Anwendungsbereich. Dafür gibt es kein QNG-Siegel (Quelle: qng.info, FAQ 3.7 / Anlage 1). Der Grund liegt in der Systematik: Das QNG bewertet das Gebäude über seinen gesamten Lebenszyklus von 50 Jahren mit einer Ökobilanz. Es prüft unter anderem CO₂-Ausstoß, Primärenergie, verbautes Holz, Schadstoffe in den Baumaterialien und – bei größeren Häusern – Barrierefreiheit. Solche Nachweise lassen sich nur führen, wenn man ein Gebäude ganz neu plant oder von Grund auf erneuert. Bei einer punktuellen Sanierung fehlt schlicht der bewertbare Gesamt-Gegenstand.
Die harte Grenze: Wann es sicher kein QNG gibt
Das QNG hat sogenannte K.-o.-Kriterien: Wird eines davon verfehlt, gibt es kein Siegel – egal, wie gut der Rest ist. Für Bestands- und Sanierungsprojekte sind vor allem zwei relevant: **1. Falscher Gebäudetyp / kein passender Fall.** Eine Sanierung unterhalb einer Komplettmodernisierung, ein Umbau oder eine Sondernutzung fällt gar nicht erst in den Anwendungsbereich. Das ist die häufigste Absage-Ursache bei Bestandsimmobilien (Quelle: qng.info FAQ 3.7 / Anlage 1). **2. Ökobilanz-Grenzwerte.** Selbst wenn Ihr Projekt eine echte Komplettmodernisierung ist, müssen zwei Werte über den ganzen Lebenszyklus gleichzeitig eingehalten werden: höchstens 24 kg CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr (QNG-PLUS) beziehungsweise 20 (PREMIUM) UND höchstens 96 bzw. 64 kWh/m²·a nicht erneuerbare Primärenergie (bezogen auf die Netto-Raumfläche). Reißt auch nur einer der beiden Werte, gibt es kein Siegel (Quelle: qng.info Handbuch Anlage 3). Bei einem Altbau, der nur teilweise erneuert wird, sind diese Grenzwerte kaum erreichbar – ein weiterer Grund, warum das QNG für den klassischen Bestand selten passt.
Was für echte Komplettmodernisierer gilt
Wenn Ihr Projekt tatsächlich eine Komplettmodernisierung ist – also eine Rundum-Erneuerung mit weitgehendem Erhalt der Rohbausubstanz –, ist ein QNG grundsätzlich möglich. Dann kommt es auf die Zertifizierungsstelle an. Nicht jede Stelle bietet einen Sanierungspfad an (Stand Juli 2026): - **DGNB** ist die Stelle mit dem breitesten Sanierungsangebot. Das System „Kleine Wohngebäude 2024“ deckt Neubau UND Sanierung bis einschließlich 12 Wohneinheiten ab und darf auch von privaten Bauherren genutzt werden. Für eine energetische Sanierung ist dort eine Bewertung ab 35 % Erfüllungsgrad möglich. Wichtig: Die Fertigstellung der Maßnahme darf höchstens 3 Jahre zurückliegen. Für größere Gebäude gibt es zusätzlich das System „Gebäude Sanierung“ (Version 2021). - **NaWoh** zertifiziert die Komplettmodernisierung im Geschosswohnungsbau ab 3 Wohneinheiten (bei mehr als 5 WE kommen zwei Zusatz-Steckbriefe hinzu). Einfamilienhäuser sind hier ausgeschlossen. - **BiRN** zertifiziert bislang nur Neubau; eine Sanierungs-Erweiterung ist bisher nur angekündigt. - **ZERT-NG/LNB** deckt Neubau und Komplettmodernisierung ab, ist aber ausschließlich für öffentliche Auftraggeber (Kommunen) – für private Bauherren nicht nutzbar. Für private Sanierer, die eine echte Komplettmodernisierung planen, ist damit praktisch die DGNB der realistische Weg.
Die ehrliche Alternative für Sanierer: BEG-Einzelmaßnahmen
Für den weit häufigeren Fall – Sie sanieren Ihren Bestand Schritt für Schritt, ohne Komplettmodernisierung – ist das QNG nicht das richtige Instrument. Der passende Förderweg heißt BEG-Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Teil „Einzelmaßnahmen“, kurz BEG EM). Sie wird über das BAFA (Zuschüsse) und die KfW (Kredite) abgewickelt. Gefördert werden dabei einzelne Sanierungsschritte am Bestandsgebäude, zum Beispiel: - Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke - Erneuerung oder Aufwertung von Fenstern und Außentüren - Erneuerung der Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe) - Anlagentechnik und Lüftung Der Vorteil: Sie können einzelne Maßnahmen fördern lassen, ohne das gesamte Gebäude auf einmal auf Neubau-Niveau bringen zu müssen. Ein QNG-Siegel wird dafür nicht benötigt und ist auch gar nicht vorgesehen. Die konkreten Fördersätze und Voraussetzungen legt das BAFA/BMWK fest und ändern sich regelmäßig – prüfen Sie diese immer tagesaktuell auf den offiziellen Seiten von BAFA und KfW.
QNG und Förderung: Wann sich das Siegel lohnt
Das QNG entfaltet seinen eigentlichen Nutzen im Zusammenspiel mit der KfW-Neubauförderung. Wer die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Programme 297/298, bis zu 150.000 € Kredit je Wohnung) will, braucht mindestens QNG-PLUS – zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard (Quelle: kfw.de, 297/298). Daraus folgt für Bestandsbesitzer eine klare Faustregel: - **Neubau oder Komplettmodernisierung geplant?** Dann kann das QNG-Siegel der Schlüssel zur zinsgünstigen KfW-Förderung sein. - **Einzelne Sanierungsschritte am Bestand geplant?** Dann führt der Weg über die BEG-Einzelmaßnahmen – das QNG ist hier weder nötig noch möglich. Wer unsicher ist, in welche Kategorie das eigene Projekt fällt, sollte das früh klären. Ob „Komplettmodernisierung“ oder „Sanierung unterhalb dieser Schwelle“ vorliegt, entscheidet am Ende die Zertifizierungsstelle und ein QNG-erfahrener Energieberater anhand der konkreten Bausubstanz und Planung.
So finden Sie heraus, was für Ihr Projekt gilt
Sie müssen die Einordnung nicht raten. Zwei Schritte helfen: 1. **Gratis-Vorprüfung nutzen.** Eine erste, kostenlose Einschätzung zeigt Ihnen, ob Ihr Vorhaben überhaupt in den QNG-Anwendungsbereich fällt und welche Blocker (Ökobilanz, Holz, Barrierefreiheit) zu beachten wären. Das erspart teure Fehlplanung. 2. **Mit einem unabhängigen Energieberater sprechen.** Er ordnet Ihr Projekt ein (Neubau, Komplettmodernisierung oder Einzelmaßnahme), nennt die passende Zertifizierungsstelle beziehungsweise den richtigen Förderweg und benennt die nötigen Nachweise – darunter bei QNG-Projekten die Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor) für den Effizienzhaus-40-Nachweis. Wichtig zum Verständnis: Diese Seite ist unabhängig und verkauft Ihnen kein Siegel. Das QNG selbst ist ein Gütesiegel des Bundes (BMWSB); die Zertifizierung läuft ausschließlich über akkreditierte Zertifizierungsstellen und deren Auditoren. Alle Zahlen hier haben den Stand Juli 2026 und stammen aus den offiziellen Quellen (qng.info, kfw.de, den Ordnungen der Zertifizierungsstellen).
Ist dein Bauvorhaben förderfähig?
Unsicher, ob Ihr Projekt Neubau, Komplettmodernisierung oder Einzelmaßnahme ist? Machen Sie zuerst die kostenlose QNG-Vorprüfung – in wenigen Minuten sehen Sie, ob das Siegel für Sie überhaupt in Frage kommt. Oder lassen Sie sich unabhängig beraten: Finden Sie einen QNG-erfahrenen Auditor bzw. Energieberater in Ihrer PLZ.
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