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QNG Ausschlusskriterien: Was ein QNG-Zertifikat und die Förderung zu 100 % verhindert

Ein QNG-Siegel wird zu 100 % verweigert, wenn eine der amtlichen Pflicht-Anforderungen (QNG-Handbuch Anlage 3) verfehlt wird: Der wichtigste K.-o.-Punkt ist die Ökobilanz – reißt das Gebäude auch nur einen der beiden Grenzwerte (CO₂ oder nicht erneuerbare Primärenergie), gibt es kein Siegel, egal wie gut der Rest ist. Weitere harte Ausschlüsse: zu wenig FSC-/PEFC-zertifiziertes Holz, fehlende Schadstoffvermeidung, verfehlte Barrierefreiheit (nur ab 6 Wohneinheiten) und ein falscher Gebäudetyp (das QNG gibt es nur für Neubau oder Komplettmodernisierung). Zusätzlich hat jede Zertifizierungsstelle eigene K.-o.-Regeln. Quelle: qng.info, Stand Juli 2026.

Was zu 100 % ein Zertifikat verhindert

Ausschluss-Kriterien im Überblick

Manche Anforderungen sind hart: Wird eine verfehlt, gibt es kein QNG-Siegel — egal, wie gut der Rest ist.

Gilt für ALLE Stellen (Bund / QNG)

Ökobilanz-Grenzwert gerissen

Über den ganzen Lebenszyklus (50 Jahre) dürfen ZWEI Werte nicht überschritten werden — und beide müssen gleichzeitig eingehalten sein: CO₂ höchstens 24 kg CO₂-Äq./m²·a (QNG-PLUS) bzw. 20 (PREMIUM) UND nicht erneuerbare Primärenergie höchstens 96 bzw. 64 kWh/m²·a (bezogen auf die Netto-Raumfläche). Reißt auch nur einer der beiden Werte, gibt es kein Siegel — egal wie gut der Rest ist. Das ist das wichtigste K.-o.-Kriterium.

▸ Immer (Pflicht des Bundes)Quelle: qng.info Handbuch Anlage 3 (ANF1-WG2)
Zu wenig zertifiziertes Holz

Mindestens 50 % (PLUS) bzw. 80 % (PREMIUM) der neu eingebauten Hölzer müssen FSC- oder PEFC-zertifiziert sein (fest verbaute Holzelemente KG 320–360). Fehlen die Herkunftsnachweise, fehlt eine QNG-Pflicht.

▸ Immer, sobald Holz verbaut wirdQuelle: qng.info Anlage 3
Schadstoffvermeidung nicht gesichert

Die ausführenden Firmen müssen vertraglich auf den QNG-Anforderungskatalog 313 verpflichtet sein (PLUS) bzw. für PREMIUM alle Materialien produktbezogen nachgewiesen werden. Ohne diese Absicherung wird das Siegel nicht erteilt.

▸ Immer (auch für Wärmepumpen/Kältemittel)Quelle: qng.info Anlage 3.3
Barrierefreiheit „ready" fehlt

Bei Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten müssen mind. 80 % der Wohnungen den „ready besuchsgeeignet"-Standard erfüllen (PLUS) bzw. alle den „ready plus"-Standard (PREMIUM, u. a. echter Aufzug). Wird das verfehlt, kein Siegel.

▸ Nur Neubau mit mehr als 5 WE (bei EFH/kleinen Gebäuden kein Ausschluss)Quelle: qng.info Anlage 3 (ANF4-WG1)
Falscher Gebäudetyp / kein passender Fall

Das QNG für Wohngebäude (Variante WG23) gibt es nur für Neubau ODER Komplettmodernisierung (weitgehender Erhalt der Rohbausubstanz; ein Abriss mit Ersatzneubau zählt als Neubau). Eine normale Sanierung oder Einzelmaßnahme darunter fällt nicht in den Anwendungsbereich — dafür gibt es kein QNG.

▸ Sanierungen unterhalb einer Komplettmodernisierung, Umbauten, SondernutzungenQuelle: qng.info FAQ 3.7 / Anlage 1
Ohne Siegelmeldung keine gültige Registrierungsnummer

Ganz am Ende meldet die Zertifizierungsstelle die Siegelvergabe an das BBSR und erhält eine Registrierungsnummer. Erst damit darf das Siegel gebäudebezogen genutzt werden — und nur damit ist es als KfW-Nachweis brauchbar. Fehlt diese Nummer, ist das Siegel praktisch nicht führbar.

▸ Letzter Verfahrensschritt jeder QNG-ZertifizierungQuelle: qng.info FAQ Kap. 12 (Siegelmeldung)
Für die KfW-Förderung reicht nur mindestens QNG-PLUS

Wer die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" (Programm 297/298, bis 150.000 € Kredit je Wohnung) will, braucht mindestens QNG-PLUS — zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Ein Gebäude, das die PLUS-Grenzwerte nicht schafft, bekommt den QNG-Förderbonus nicht. (Kein Ausschluss vom Siegel selbst, aber vom eigentlichen Förderziel.)

▸ Bauherren mit KfW-Förderziel (297/298)Quelle: kfw.de (297/298)

Zusätzlich je Zertifizierungsstelle

BiRN GmbH — BNK / BNG3 K.-o.
Ein Kriterium mit 0 Punkten

Jedes der 19 Bewertungskriterien muss mindestens 1 Punkt erreichen. Eine einzige 0 lässt sich nicht durch andere Kriterien ausgleichen — das Projekt besteht dann nicht.

▸ Immerbau-irn.com (BNK/BNG-Bestehensregel)
Gesamterfüllungsgrad unter 50 %

Über alle Kriterien zusammen müssen mindestens 50 % Erfüllungsgrad erreicht werden. Darunter gibt es kein BNK-/BNG-Zertifikat und damit kein QNG.

▸ Immerbau-irn.com
QNG-Pflichtkriterien nicht erfüllt

Die Kriterien 1.1.1, 3.1.1, 3.1.2 und 3.3.1 sind QNG-Pflicht. Ab mehr als 5 Wohneinheiten kommt 1.7.1 (Barrierefreiheit) dazu. Wird eines davon nicht erfüllt, ist das QNG ausgeschlossen.

▸ 1.7.1 nur bei mehr als 5 WEbau-irn.com / qng.info
DGNB GmbH4 K.-o.
Unter DGNB Silber (großes System)

Beim System „Gebäude Neubau" ist mindestens DGNB Silber — also ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 50 % — Voraussetzung für das QNG. Wird Silber verfehlt, kein QNG.

▸ System „Gebäude Neubau" (größere Wohngebäude)dgnb.de
Ein Themenfeld unter dem Mindestwert

Der Gesamterfüllungsgrad allein reicht nicht: Jedes der drei Themenfelder (Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle Qualität) muss einzeln einen Mindestwert erreichen — für Silber mindestens 35 % je Themenfeld. Ein starkes Feld kann ein schwaches nicht ausgleichen; wird ein Feld verfehlt, gibt es kein Zertifikat.

▸ Silber 35 % / Gold 50 % / Platin 65 % je Themenfelddgnb.de (Kriterienkatalog, Mindesterfüllungsgrad)
Ökobilanz fehlt / nicht offengelegt

Im System „Kleine Wohngebäude 2024" ist die Ökobilanz (LCA) über den Lebenszyklus samt Offenlegung eine Mindestanforderung. Ohne sie wird nicht zertifiziert.

▸ System „Kleine Wohngebäude 2024" (bis 12 WE)dgnb.de
Falsche Systemwahl für die WE-Zahl

Das günstige System „Kleine Wohngebäude 2024" gilt nur bis 12 Wohneinheiten. Größere Projekte müssen ins System „Gebäude Neubau" — im kleinen System gäbe es kein gültiges Zertifikat.

▸ Mehr als 12 WEdgnb.de
NaWoh e. V.3 K.-o.
Ein Steckbrief „nicht erfüllt"

NaWoh kennt keine Punkte und keine Verrechnung: Jeder einzelne Kriteriensteckbrief muss „erfüllt" sein. Eine einzige Nichterfüllung verhindert das Siegel komplett.

▸ Immernawoh.de (Zertifizierungsordnung)
Einfamilienhaus / unter 3 WE

NaWoh 4.0/QNG gilt nur für den Geschosswohnungsbau ab 3 Wohneinheiten (Zertifizierungsordnung ab 01.01.2026). Ein- und Zweifamilienhäuser können hier nicht zertifiziert werden.

▸ Weniger als 3 WEnawoh.de
Pre-Check nicht durchgeführt

Beim QNG ist der Pre-Check über den Nachhaltigkeitskoordinator in der Planungsphase Pflicht. Ohne ihn läuft das QNG-Verfahren nicht an.

▸ Immer beim QNGnawoh.de

Die zwei Ebenen: bundesweite Pflichten und Stellen-Regeln

Ob Sie ein QNG-Siegel bekommen, entscheidet sich auf zwei Ebenen – und beide müssen stimmen. Ebene 1 sind die bundesweiten Muss-Anforderungen aus dem QNG-Handbuch (Anlage 3). Sie gelten für jede Zertifizierungsstelle gleich. Verfehlen Sie hier eine Grenze, gibt es bei keiner Stelle ein Siegel. Ebene 2 sind die zusätzlichen K.-o.-Regeln der einzelnen Zertifizierungsstellen (BiRN, DGNB, NaWoh). Jede Stelle hat ihr eigenes Bewertungssystem – und darin eigene Bestehensgrenzen, die zusätzlich zu Ebene 1 erfüllt sein müssen. Die folgenden Abschnitte gehen jeden harten Ausschlussgrund einzeln durch. Alle Angaben sind mit offiziellen Primärquellen belegt (qng.info, bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de), Stand Juli 2026.

K.-o. Nummer 1: Ökobilanz-Grenzwerte gerissen

Das ist das wichtigste Ausschlusskriterium. Über den gesamten Lebenszyklus (50 Jahre) dürfen zwei Werte nicht überschritten werden – und beide müssen gleichzeitig eingehalten sein: • CO₂: höchstens 24 kg CO₂-Äquivalente pro m² und Jahr (QNG-PLUS) bzw. 20 kg (PREMIUM) • nicht erneuerbare Primärenergie: höchstens 96 kWh pro m² und Jahr (PLUS) bzw. 64 kWh (PREMIUM) Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche (NRF) nach DIN 277. Reißt auch nur einer der beiden Werte, gibt es kein Siegel – egal, wie gut der Rest des Gebäudes ist. Die Ökobilanz kann der Bauherr nicht selbst rechnen; das macht der Auditor mit zugelassenen Werkzeugen. Die größten Hebel, um die Grenzwerte zu schaffen, sind Holzbau statt reinem Massivbau, eine Wärmepumpe statt fossiler Heizung, Photovoltaik und ein kompakter Baukörper. Quelle: qng.info Handbuch Anlage 3 (ANF1-WG2), Stand Juli 2026 (belegt).

K.-o. Nummer 2: Holz, Schadstoffe und Barrierefreiheit

Drei weitere Pflicht-Anforderungen der Anlage 3 sind harte Ausschlussgründe: Zu wenig zertifiziertes Holz: Mindestens 50 % (PLUS) bzw. 80 % (PREMIUM) der neu eingebauten Hölzer müssen FSC- oder PEFC-zertifiziert sein (fest verbaute Holzelemente der Kostengruppen 320–360). Fehlen die Herkunftsnachweise, fehlt eine QNG-Pflicht – und damit das Siegel. Schadstoffvermeidung nicht gesichert: Die ausführenden Firmen müssen vertraglich auf den QNG-Anforderungskatalog 313 verpflichtet werden (PLUS). Für PREMIUM müssen alle Materialien produktbezogen nachgewiesen werden. Das gilt auch für Wärmepumpen und Kältemittel. Ohne diese Absicherung wird das Siegel nicht erteilt. Barrierefreiheit „ready“ fehlt: Bei Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten müssen mindestens 80 % der Wohnungen den Standard „ready besuchsgeeignet“ erfüllen (PLUS) bzw. alle den Standard „ready plus“ inklusive echtem Aufzug (PREMIUM). Wichtig: Bei Einfamilienhäusern und kleinen Gebäuden bis 5 Wohneinheiten ist das kein Ausschluss. Quelle: qng.info Anlage 3 / Anlage 3.3, Stand Juli 2026 (belegt).

K.-o. Nummer 3: Falscher Gebäudetyp – gar kein QNG-Fall

Nicht jedes Bauvorhaben fällt überhaupt in den Anwendungsbereich des QNG. Das QNG für Wohngebäude (Variante WG23) gibt es nur für zwei Fälle: • Neubau (ein Abriss mit Ersatzneubau zählt ebenfalls als Neubau), oder • Komplettmodernisierung – also mit weitgehendem Erhalt der Rohbausubstanz. Eine normale Sanierung unterhalb einer Komplettmodernisierung, ein einfacher Umbau oder eine Einzelmaßnahme fallen nicht darunter. Für sie gibt es kein QNG – nicht weil etwas verfehlt wurde, sondern weil es dafür schlicht keinen Siegelweg gibt. Hinzu kommt die Wahl der passenden Zertifizierungsstelle je nach Wohneinheiten-Zahl (WE): NaWoh gilt nur ab 3 WE und schließt Ein- und Zweifamilienhäuser aus. Das günstige DGNB-System „Kleine Wohngebäude 2024“ gilt nur bis 12 WE. Wer die falsche Stelle oder das falsche System wählt, bekommt dort kein gültiges Zertifikat. Quelle: qng.info FAQ 3.7 / Anlage 1, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026 (belegt).

K.-o. Nummer 4: Die eigenen Hürden der Zertifizierungsstellen

Zusätzlich zu den bundesweiten Pflichten hat jede Stelle eigene Bestehensregeln. Die harten K.-o.-Punkte je Stelle: BiRN (BNK/BNG): Jedes der 19 Bewertungskriterien muss mindestens 1 Punkt erreichen – eine einzige 0 lässt sich nicht ausgleichen. Zusätzlich muss der Gesamterfüllungsgrad mindestens 50 % betragen. Die Kriterien 1.1.1, 3.1.1, 3.1.2 und 3.3.1 sind QNG-Pflicht (ab mehr als 5 WE kommt 1.7.1 Barrierefreiheit dazu). DGNB: Beim großen System „Gebäude Neubau“ ist mindestens DGNB Silber (Gesamterfüllungsgrad ≥ 50 %) Voraussetzung. Außerdem muss jedes der drei Themenfelder (Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle Qualität) einzeln einen Mindestwert erreichen (für Silber mindestens 35 % je Feld) – ein starkes Feld kann ein schwaches nicht ausgleichen. Im System „Kleine Wohngebäude 2024“ ist die offengelegte Ökobilanz Mindestanforderung. NaWoh: NaWoh kennt keine Punkte und keine Verrechnung. Jeder einzelne Kriteriensteckbrief muss „erfüllt“ sein – eine einzige Nichterfüllung verhindert das Siegel komplett. Außerdem ist der Pre-Check über den Nachhaltigkeitskoordinator in der Planungsphase Pflicht; ohne ihn läuft das QNG-Verfahren gar nicht erst an. Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026 (belegt).

K.-o. für die Förderung: unter QNG-PLUS und ohne Siegelmeldung

Zwei Punkte betreffen nicht das Siegel selbst, sondern Ihr eigentliches Ziel – die Förderung und die Nutzbarkeit des Siegels. Für die KfW-Förderung reicht nur mindestens QNG-PLUS: Wer die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Programm 297/298, bis 150.000 € Kredit je Wohnung) will, braucht mindestens QNG-PLUS – zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Ein Gebäude, das die PLUS-Grenzwerte nicht schafft, bekommt den QNG-Förderbonus nicht. Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, ändert die Förderhöhe dagegen nicht. Ohne Siegelmeldung keine gültige Registrierungsnummer: Ganz am Ende meldet die Zertifizierungsstelle die Siegelvergabe an das BBSR und erhält eine Registrierungsnummer. Erst damit ist das Siegel gebäudebezogen führbar – und nur damit ist es als KfW-Nachweis brauchbar. Fehlt diese Nummer, ist das Siegel praktisch nicht nutzbar. Quelle: kfw.de (297/298), qng.info FAQ Kap. 12, Stand Juli 2026 (belegt).

Ehrliche Checkliste: Ist mein Projekt überhaupt QNG-fähig?

Prüfen Sie sich selbst durch. Jede Zeile mit „Nein“ ist ein möglicher Ausschluss: • Ist es ein Neubau oder eine Komplettmodernisierung? (Sonst gar kein QNG-Fall.) • Schafft die Ökobilanz beide Grenzwerte gleichzeitig – CO₂ und Primärenergie? (Der wichtigste K.-o.-Punkt.) • Sind mindestens 50 % des neu verbauten Holzes FSC-/PEFC-zertifiziert und die Nachweise vorhanden? • Werden die ausführenden Firmen vertraglich auf den Schadstoff-Katalog 313 verpflichtet? • Nur ab 6 Wohneinheiten: Erfüllen mindestens 80 % der Wohnungen den „ready“-Standard? • Passt die gewählte Zertifizierungsstelle zur Wohneinheiten-Zahl (z. B. NaWoh erst ab 3 WE, DGNB „Kleine Wohngebäude“ bis 12 WE)? • Erreicht das Projekt die Bestehensgrenze der Stelle (BiRN ≥ 50 % und jedes Kriterium ≥ 1 Punkt; DGNB mindestens Silber; NaWoh jeder Steckbrief „erfüllt“)? • Ist mindestens QNG-PLUS geplant, wenn Sie die KfW-Förderung wollen? Wichtig zur Einordnung: Diese Seite ist eine unabhängige Erklärung und kein offizielles Angebot des Bundes. Die verbindliche Bewertung nimmt immer eine akkreditierte Zertifizierungsstelle über ihren Auditor vor. Ein früher Pre-Check des Auditors ist der sicherste Weg, Ausschlüsse rechtzeitig zu erkennen.

🎬 Video dazu: Erklärvideo „QNG Ausschlusskriterien – die 4 harten K.-o.-Punkte in 3 Minuten“ (Thema/Slug: qng-ausschlusskriterien): visualisiert die Ökobilanz-Grenzwerte, Holz-/Schadstoff-/Barrierefreiheits-Pflichten und den Gebäudetyp-Ausschluss anhand einer einfachen Checkliste.

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Häufige Fragen

Ehrlich beantwortet

Was verhindert ein QNG-Zertifikat zu 100 %?
Zu 100 % verhindert wird das Siegel, wenn eine amtliche Pflicht-Anforderung der Anlage 3 verfehlt wird: gerissene Ökobilanz-Grenzwerte (CO₂ oder Primärenergie), zu wenig zertifiziertes Holz, fehlende Schadstoffvermeidung oder – ab mehr als 5 Wohneinheiten – verfehlte Barrierefreiheit. Auch ein falscher Gebäudetyp (keine Neubau- oder Komplettmodernisierung) schließt das QNG aus. Quelle: qng.info Anlage 3, Stand Juli 2026.
Welche Ökobilanz-Grenzwerte gelten für QNG-PLUS und PREMIUM?
Für QNG-PLUS gilt: höchstens 24 kg CO₂-Äquivalente pro m² und Jahr und höchstens 96 kWh pro m² und Jahr nicht erneuerbare Primärenergie. Für QNG-PREMIUM: höchstens 20 kg CO₂ und 64 kWh. Bezugsfläche ist die Netto-Raumfläche nach DIN 277. Beide Werte müssen gleichzeitig eingehalten sein – ein einziger gerissener Wert bedeutet kein Siegel.
Wie viel zertifiziertes Holz braucht das QNG?
Mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer müssen für QNG-PLUS FSC- oder PEFC-zertifiziert sein, für QNG-PREMIUM mindestens 80 %. Erfasst werden fest verbaute Holzelemente der Kostengruppen 320–360. Fehlen die Herkunftsnachweise, fehlt eine QNG-Pflicht und das Siegel wird nicht erteilt.
Ist Barrierefreiheit auch beim Einfamilienhaus ein Ausschluss?
Nein. Die QNG-Anforderung an Barrierefreiheit („ready“-Standard) gilt nur für Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten. Bei Einfamilienhäusern und kleinen Wohngebäuden bis 5 Wohneinheiten ist eine verfehlte Barrierefreiheit kein Ausschlusskriterium.
Kann ich für eine normale Sanierung ein QNG bekommen?
Nein. Das QNG für Wohngebäude (WG23) gibt es nur für Neubau oder Komplettmodernisierung mit weitgehendem Erhalt der Rohbausubstanz. Eine normale Sanierung unterhalb einer Komplettmodernisierung, ein einfacher Umbau oder eine Einzelmaßnahme fallen nicht in den Anwendungsbereich – dafür gibt es keinen QNG-Siegelweg. Quelle: qng.info FAQ 3.7 / Anlage 1.
Reicht QNG für die KfW-Förderung immer aus?
Für die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Programm 297/298) braucht man mindestens QNG-PLUS, zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Schafft ein Gebäude die PLUS-Grenzwerte nicht, gibt es den QNG-Förderbonus nicht. Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, ändert die Förderhöhe aber nicht.
Verhindert ein einziges nicht erfülltes Kriterium das Siegel?
Bei einigen Stellen ja. Bei NaWoh muss jeder Kriteriensteckbrief einzeln „erfüllt“ sein – eine einzige Nichterfüllung verhindert das Siegel komplett. Bei BiRN darf kein Kriterium 0 Punkte haben, und der Gesamterfüllungsgrad muss mindestens 50 % erreichen. Bei DGNB muss jedes Themenfeld einzeln seinen Mindestwert erreichen; ein starkes Feld gleicht ein schwaches nicht aus.
Warum ist die Registrierungsnummer so wichtig?
Am Ende meldet die Zertifizierungsstelle die Siegelvergabe an das BBSR und erhält eine Registrierungsnummer. Erst damit ist das Siegel gebäudebezogen führbar und als KfW-Nachweis brauchbar. Ohne diese Nummer ist das Siegel praktisch nicht nutzbar, auch wenn alle Anforderungen erfüllt wurden.