Was ist QNG und wer bekommt es?
QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude". Es ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und wird über akkreditierte Zertifizierungsstellen und deren Auditoren vergeben. Für private Bauherren ist es vor allem deshalb wichtig, weil es die Voraussetzung für die KfW-Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude" (Programme 297/298, bis 150.000 € Kredit je Wohnung) ist – zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Wichtig zu wissen: Das QNG für Wohngebäude (Variante WG23) gibt es nur für Neubau oder Komplettmodernisierung (weitgehender Erhalt der Rohbausubstanz; ein Abriss mit Ersatzneubau zählt als Neubau). Eine normale Sanierung oder eine einzelne Maßnahme fällt nicht in den Anwendungsbereich – dafür gibt es kein QNG. Es gibt zwei Stufen: QNG-PLUS und QNG-PREMIUM. Für die KfW-Förderung reicht mindestens QNG-PLUS. Quelle: qng.info (FAQ, Stand 01.10.2025) und kfw.de (297/298), Stand Juli 2026.
Die Kernbotschaft: Auditor VOR Baubeginn beauftragen
Das ist der häufigste und teuerste Fehler: Man fängt an zu bauen und kümmert sich erst später um das Siegel. Das geht in aller Regel schief. Drei Gründe, warum der Auditor früh dabei sein muss: 1. Viele Nachhaltigkeitsanforderungen werden schon in der Planung festgelegt (zum Beispiel Ökobilanz, zertifiziertes Holz, Schadstoffvermeidung). Später lassen sie sich kaum noch korrigieren. BiRN empfiehlt deshalb ausdrücklich, den Auditor schon in der Planung – vor dem Bauantrag – zu beauftragen. 2. Ein Teil der Nachweise entsteht nur während der Bauphase, etwa die Fotodokumentation der eingebauten Materialien. Was nicht fotografiert wurde, kann später nicht belegt werden. 3. Für die KfW-Förderung muss der KfW-Antrag vor dem Vorhabensbeginn (Baubeginn) gestellt sein. Wer zu spät startet, verliert die Förderung – unabhängig davon, wie nachhaltig das Haus am Ende ist. Merksatz: Erst Auditor und KfW-Antrag, dann Bagger. Quelle: bau-irn.com (FAQ), qng.info, kfw.de, Stand Juli 2026.
Schritt 1 und 2: Auditor auswählen und Projekt registrieren
Schritt 1 – Auditor beauftragen: Für die QNG-Zertifizierung brauchen Sie einen ausgebildeten Auditor (bei manchen Stellen „Zertifizierungsexperte" oder „Nachhaltigkeitskoordinator" genannt). Er begleitet Planung und Bau und erstellt die Nachweise. Er kann gleichzeitig Ihr Architekt oder Energieberater sein. Bei BiRN dürfen Sie als Bauherr mit der entsprechenden Ausbildung sogar selbst Auditor sein. Schritt 2 – Projekt registrieren: Der Auditor meldet Ihr Projekt bei der Zertifizierungsstelle an. Dabei entstehen üblicherweise zwei Verträge: einer mit dem Auditor und einer mit der Zertifizierungsstelle. Wichtig: Die Zahl der Wohneinheiten muss dem Bauantrag entsprechen. Wollen Sie die KfW-Förderung, legen Sie den KfW-Antrag (BzA-ID) bei – und der KfW-Antrag muss vor Baubeginn stehen. Hinweis zum Honorar: Bei allen Stellen ist das Auditor-Honorar nicht in der Zertifizierungsgebühr enthalten. Es wird frei verhandelt und ist meist der größte Kostenblock. Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026.
Schritt 3 und 4: Baubegleitung, Dokumentation und Konformitätsprüfung
Schritt 3 – Planung und Bau dokumentieren: Während der gesamten Bauzeit sammelt der Auditor die Nachweise. Dazu gehören unter anderem: Ökobilanz (Treibhausgase und Primärenergie), Herkunftsnachweise für zertifiziertes Holz (FSC/PEFC), Nachweise zur Schadstoffvermeidung, eine Innenraumluftmessung, eine Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor nach DIN EN ISO 9972) sowie eine Fotodokumentation der Bauphase. Der Auditor legt daraus eine Gebäudeakte an. Schritt 4 – Konformitätsprüfung: Nach Fertigstellung reicht der Auditor alle Unterlagen ein, und die Zertifizierungsstelle prüft sie. Bei BiRN dauert ein Prüfdurchlauf in der Regel 8 bis 10 Wochen (nach dem Vier-Augen-Prinzip); reichen die Unterlagen nicht, sind weitere Durchläufe nötig (ab dem dritten kostenpflichtig). Bei DGNB und NaWoh sind jeweils zwei Prüfrunden in der Gebühr enthalten, eine dritte kostet extra. Eine verbindliche Gesamtdauer nennen die Stellen nicht – das Zertifikat gibt es immer erst nach Fertigstellung. Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026.
Schritt 5 und 6: Siegelmeldung, Registrierungsnummer und KfW-Nachweis
Schritt 5 – Siegelmeldung und Registrierungsnummer: Ganz am Ende meldet die Zertifizierungsstelle die Siegelvergabe elektronisch an das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) und erhält eine Registrierungsnummer. Erst mit dieser Nummer darf das Siegel gebäudebezogen genutzt werden – und nur damit ist es als KfW-Nachweis brauchbar. Fehlt die Registrierungsnummer, ist das Siegel praktisch nicht führbar. Beim QNG gibt zusätzlich die QNG-Geschäftsstelle das Siegel frei. Schritt 6 – KfW-Nachweis: Mit der Registrierungsnummer weisen Sie gegenüber der KfW nach, dass Ihr Gebäude das QNG-Siegel erreicht hat. Für die Förderung „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" (297/298) brauchen Sie mindestens QNG-PLUS zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard. Wichtig: Ob PLUS oder PREMIUM erreicht wird, hat nach heutigem Stand keinen Einfluss auf die Förderhöhe. Quelle: qng.info (FAQ Kap. 12, Siegelmeldung), kfw.de, Stand Juli 2026.
Was das Siegel verhindern kann (K.-o.-Kriterien)
Es gibt bundesweite Pflichtanforderungen (QNG-Handbuch Anlage 3), die für jede Zertifizierungsstelle gleich gelten. Wird eine davon verfehlt, gibt es kein Siegel – egal, wie gut der Rest ist: • Ökobilanz-Grenzwert: Über 50 Jahre dürfen zwei Werte gleichzeitig nicht überschritten werden – höchstens 24 kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr (PLUS) bzw. 20 (PREMIUM) UND höchstens 96 bzw. 64 kWh/m²·a nicht erneuerbare Primärenergie (bezogen auf die Netto-Raumfläche). Reißt auch nur einer der beiden Werte, kein Siegel. Das ist das wichtigste K.-o.-Kriterium. • Zertifiziertes Holz: Mindestens 50 % (PLUS) bzw. 80 % (PREMIUM) der neu eingebauten Hölzer müssen FSC- oder PEFC-zertifiziert sein. • Schadstoffvermeidung: Die ausführenden Firmen müssen vertraglich auf den QNG-Anforderungskatalog 313 verpflichtet sein. • Barrierefreiheit („ready"): Nur bei Neubau mit mehr als 5 Wohneinheiten Pflicht – bei Einfamilienhäusern kein K.-o.-Kriterium. Das sind gute Gründe, den Auditor früh zu holen: Diese Punkte werden in der Planung entschieden. Quelle: qng.info Handbuch Anlage 3, Stand Juli 2026.
Welche Zertifizierungsstelle passt zu meinem Bau?
Für private Bauherren sind vor allem drei Stellen relevant. Alle drei prüfen denselben QNG-Kern; sie unterscheiden sich in Zielgruppe, Kosten und Verfahren: • BiRN (BNK/BNG): das einzige speziell für den Kleinwohnhausbau entwickelte System und der günstigste Einstieg. Die BiRN-Gebühr für ein Einfamilienhaus (1 WE) beträgt 595 € netto, gestaffelt bis 1.495 € (5 WE). Das QNG ist ohne Aufpreis integriert und auch ohne KfW-Kredit möglich. Passt für Ein- bis Fünffamilienhäuser und Fertighäuser. • DGNB: international bekannt, mit Auszeichnungsstufen Silber/Gold/Platin; die QNG-Prüfung ist eine gesondert bezahlte Zusatzleistung (400–750 € netto). Das System „Kleine Wohngebäude" (2024) ist für bis zu 12 Wohneinheiten gemacht und darf ausdrücklich auch von privaten Bauherren genutzt werden. Passt für größere oder komplexere Projekte und ESG-Anforderungen. • NaWoh: für den Geschosswohnungsbau ab 3 Wohneinheiten – keine Einfamilienhäuser. Der Pre-Check kostet 1.400 €, das Siegel bis 12 WE 5.500 € (Mitglieder) bzw. 6.000 € (Nichtmitglieder), netto. Passt für Mehrfamilienhäuser und die Wohnungswirtschaft. Alle Gebühren sind netto und ohne Auditor-Honorar. Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de, Stand Juli 2026.
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