Was sind KfW 297 und 298 – und was ist der Unterschied?
297 und 298 sind zwei Nummern für dasselbe Förderprogramm: den Klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden (KFN). Beide fördern denselben Gebäudestandard mit denselben Kreditsummen und Bedingungen. Der Unterschied liegt nur in der Zielgruppe: • KfW 297 richtet sich an private Bauherren und Selbstnutzer – also typischerweise an Familien und Einzelpersonen, die für sich selbst bauen oder eine neu gebaute Wohnung als Ersterwerber kaufen. • KfW 298 richtet sich an Unternehmen und andere Investoren, zum Beispiel im Mietwohnungsbau. Inhaltlich prüft die KfW in beiden Fällen dasselbe: den Effizienzhaus-40-Standard und – für die höhere Kreditstufe – das QNG-Siegel. Welche Nummer für Sie gilt, entscheidet in der Regel, ob Sie privat oder als Unternehmen bauen. (Quelle: kfw.de, Programme 297/298; Stand: Juli 2026.)
Zwei Förderstufen: bis 100.000 € oder bis 150.000 € pro Wohnung
Das Programm hat zwei Stufen, und der Unterschied zwischen ihnen ist bares Geld: • Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Effizienzhaus 40 ohne Siegel): zinsgünstiger Kredit bis 100.000 € pro Wohnung. • Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (Effizienzhaus 40 plus QNG-Siegel): zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohnung. Mit dem QNG-Siegel gibt es also bis zu 50.000 € mehr zinsgünstigen Kredit je Wohnung. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen summiert sich das entsprechend. Der Kredit ist in beiden Stufen an denselben energetischen Standard geknüpft (EH40) – das QNG kommt als zusätzliche Nachhaltigkeits-Anforderung obendrauf und schaltet die höhere Summe frei. (Quelle: kfw.de, Programme 297/298; Stand: Juli 2026.)
Warum das QNG die Voraussetzung für die volle Förderung ist
Der Name des Programms sagt es schon: Für die höhere Stufe verlangt die KfW ausdrücklich das QNG. Ein Effizienzhaus 40 allein reicht nur für die Basisstufe (bis 100.000 €). Erst das QNG-Siegel bringt die 150.000 € pro Wohnung. Wichtig für die Förderung: Es genügt mindestens QNG-PLUS. Das QNG hat zwei Stufen – PLUS und PREMIUM –, aber für die Höhe des KfW-Kredits macht das keinen Unterschied: Beide Siegel schalten dieselbe Fördersumme frei. Für die KfW zählt allein, dass eines der beiden Siegel vorliegt. Deshalb ist QNG-PLUS für die meisten privaten Bauherren das realistische Ziel. Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Es bekommt man nicht direkt vom Staat, sondern über ein registriertes Bewertungssystem (zum Beispiel BNK/BNG, DGNB oder NaWoh) und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einem Auditor. (Quelle: kfw.de 297/298; qng.info, Handbuch Anlage 3; Stand: Juli 2026.)
EH40: der energetische Grundstandard – mit oder ohne Siegel
Effizienzhaus 40 (EH40) bedeutet: Das Haus verbraucht nur rund 40 % der Energie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes. Dieser Standard ist die Grundvoraussetzung für beide Stufen von KfW 297/298 – man kommt an der Förderung ohne EH40 gar nicht erst heran. In der Praxis heißt EH40 unter anderem: eine sehr gut gedämmte, luftdichte Gebäudehülle, eine effiziente Heizung (in aller Regel eine Wärmepumpe) und häufig eine Photovoltaik-Anlage. Der Nachweis läuft über einen Energieberater, der die Berechnungen erstellt und die KfW-Bestätigungen ausstellt. Ein Punkt, der oft übersehen wird: Für den EH40-Nachweis ist in der Praxis eine Luftdichtheitsmessung (BlowerDoor) nötig. Diese Messung ist zugleich in den QNG-Bewertungssystemen bepunktet – EH40-Nachweis und QNG greifen hier also ineinander. (Quelle: kfw.de; qng.info; DIN EN ISO 9972; Stand: Juli 2026.)
Wie QNG und Förderung zusammenhängen: das Bindeglied Schritt für Schritt
Förderung und QNG sind kein getrennter Papierkram, sondern ein zusammenhängender Ablauf. Grob läuft es so: 1. Energieberater und QNG-Auditor früh beauftragen – am besten vor dem Bauantrag. Oft ist das dieselbe Person oder dasselbe Büro. 2. In der Planung stellt der Berater den Pre-Check und die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus – damit stellen Sie den KfW-Antrag vor Baubeginn. Wichtig: Der KfW-Antrag muss vor Vorhabensbeginn stehen. 3. Während des Baus werden die Nachweise gesammelt (Ökobilanz, Holz-Herkunft, Schadstoff-Vermeidung, Fotodokumentation, BlowerDoor-Messung). 4. Nach Fertigstellung prüft die Zertifizierungsstelle die Unterlagen und vergibt das QNG-Siegel. 5. Ganz am Ende meldet die Stelle die Siegelvergabe an das BBSR und Sie erhalten eine Registrierungsnummer. Diese Nummer ist der Beleg, mit dem der Berater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW ausstellt – erst damit ist die höhere Fördersumme endgültig gesichert. Merksatz: Ohne Registrierungsnummer ist das QNG praktisch nicht führbar – und ohne führbares QNG gibt es die 150.000-€-Stufe nicht. (Quelle: qng.info FAQ Kap. 12; kfw.de; Stand: Juli 2026.)
Zusätzlicher Vorteil bei Vermietung: § 7b EStG
Wer eine neue Wohnung vermietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sonder-Abschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz nutzen. Zu den Bedingungen gehören unter anderem der Effizienzhaus-40-Standard und ein QNG-PLUS-Siegel sowie ein Bauantrag innerhalb des gesetzlichen Zeitfensters (nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029). Für KfW 298 (Investoren, Mietwohnungsbau) kann sich damit ein doppelter Effekt ergeben: der höhere, zinsgünstige KfW-Kredit und zusätzlich die steuerliche Sonderabschreibung. Ob § 7b im Einzelfall greift und in welcher Höhe, sollten Sie mit einem Steuerberater klären – die genaue Ausgestaltung hängt von Ihrer Situation ab. (Quelle: § 7b EStG; kfw.de; Stand: Juli 2026.)
Was das QNG-Siegel kostet – und was es einbringt
Die Kosten für das QNG bestehen aus zwei Blöcken. Erstens die Zertifizierungsgebühr an die Stelle (netto, zzgl. MwSt.): bei BiRN für Ein- bis Fünffamilienhäuser (BNK) 595 € bis 1.495 €; bei der DGNB für kleine Wohngebäude bis 12 Wohnungen 750 € bis 2.950 € plus 400 € bis 750 € für die QNG-Prüfung; bei NaWoh (ab 3 Wohnungen) ein Pre-Check von 1.400 € plus Siegel ab 5.500 € bzw. 6.000 €. Zweitens das Auditor-Honorar, das individuell vereinbart wird und in der Regel der größte Kostenblock ist; keine Stelle veröffentlicht dafür Preise. Dagegen steht der Nutzen: bis zu 50.000 € mehr zinsgünstiger KfW-Kredit pro Wohnung und – bei Vermietung – die mögliche § 7b-Sonderabschreibung. Ob sich das rechnet, hängt von Zinsdifferenz, Wohnungszahl und Ihrem Projekt ab. (Quelle: bau-irn.com, dgnb.de, nawoh.de; Stand: Juli 2026.)
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