Die QNG-Zertifizierung wirkt kompliziert — ist aber ein klarer, planbarer Prozess. Wer die Reihenfolge kennt (und den ersten Schritt nicht verpasst), kommt sicher ans Siegel. Hier der Fahrplan.
Schritt 1: Auditor beauftragen — vor dem Bauantrag
Das QNG läuft immer über einen Nachhaltigkeitsberater (Auditor) und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Es entstehen also zwei Verträge. Wichtig: Binden Sie den Auditor so früh wie möglich ein — idealerweise vor dem Bauantrag, damit Ökobilanz und Nachweise von Anfang an mitgeplant werden. Einen passenden Auditor finden Sie über unsere Auditor-Suche.
Schritt 2: System und Zertifizierungsstelle wählen
Je nach Anzahl der Wohnungen passt eine andere Stelle: BiRN (BNK/BNG), DGNB (Kleine Wohngebäude) oder NaWoh (Geschosswohnungsbau). Die Unterschiede — Kosten, Ablauf, Zielgruppe — sehen Sie neutral im Stellen-Vergleich.
Schritt 3: KfW-Kredit beantragen (vor Baubeginn)
Der zinsgünstige KfW-Kredit (297/298) muss über Ihre Bank beantragt werden, bevor die Bauarbeiten starten. Ohne rechtzeitigen Antrag ist die Förderung weg.
Schritt 4: Projekt anmelden und Vorzertifikat (optional)
Das Projekt wird bei der Zertifizierungsstelle angemeldet. In der Planungsphase ist ein Vorzertifikat möglich — freiwillig, aber gut für Finanzierung und Vermarktung.
Schritt 5: Bauphase dokumentieren
Während des Baus werden Nachweise gesammelt: Ökobilanz, Luftdichtheit (BlowerDoor-Messung), Holz-Herkunft, Schadstoffvermeidung, ggf. Barrierefreiheit. Eine saubere Dokumentation ist entscheidend — unsere Unterlagen-Checkliste hilft, nichts zu vergessen.
Schritt 6: Zertifikat und Siegelmeldung
Nach Fertigstellung reicht der Auditor die Unterlagen ein, die Stelle stellt das Zertifikat aus — und das QNG-Siegel wird registriert (Siegelmeldung). Erst mit gültiger Siegelnummer ist alles anerkannt und die Förderung final gesichert.
Fazit
Sechs Schritte, ein klarer Weg. Der teuerste Fehler ist, zu spät anzufangen. Starten Sie mit dem kostenlosen QNG-Check und der Checkliste — oder fragen Sie direkt eine neutrale Beratung an.
Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Zertifizierungsordnungen der Stellen und qng.info.
Quellen
- https://www.qng.info (QNG-Handbuch, FAQ)
- Zertifizierungsordnungen BiRN, DGNB, NaWoh (Stand 2026)
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